Wann bekomm ich meine Jahresforderung und was wird dort abgerechnet?
Wie es schon heißt, wird diese Forderung einmal im Jahr gestellt und ist die Abrechnung für das vergangene Jahr, sowie die Pacht + Mitgliedschaft für das aktuelle Kalenderjahr. Die Forderung wird zwischen Dezember und Januar versendet. Die Forderung beinhaltet:
die Pacht für die Parzelle
Anteil der Gemeinschaftsfläche
Versicherungen
Gebühr für die Müllentsorgung
Umlage für die Stromverteiler
Grundsteuer
Wasserverbrauch
Anteiliger Wasserverlust
Wasservorauszahlung (50% des Gesamtverbrauchs)
Stromverbrauch
anteiliger Stromverlust
Stromvorauszahlung (80 % des Gesamtverbrauchs)
Bis wann muss ich die Jahresforderung begleichen?
Regulär wird die Jahresforderung zwischen Dezember und Januar per Mail oder Post, wie die Pächter es angegeben haben, versendet. Die Pächter haben 14 Tage Zeit um Einspruch zu erheben, danach gilt die Forderung als "angenommen". Zahlungsziel ist laut Pachtvertrag der 28.02. jeden Jahres.
Sollten Liquiditätsprobleme bestehen, muss der Pächter sich noch vor dem 28.02. beim Vorstand (vorrangig beim Schatzmeister) melden. Unser Verein bietet regulär eine 3monatige Ratenzahlung an, aber nur wenn es vor dem Zahlungsziel beantragt wurde.
Im äußersten Fall gibt unser Verein auch einen 6monatigen Ratenzahlungsvertrag aus. In diesem Fall muss aber dem Vorstand plausibel vorgetragen werden.
Anträge nach Zahlungsziel werden nicht mehr angenommen, da zwischen Versenden und Zahlungsziel ca. 2 Monate liegen!
Warum bekomm ich die Kündigung? Wie muss ich jetzt reagieren?
Um ein Kündigung zu erhalten, bedarf es schon einiges...
Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Abmahnungen wegen fehlender, gärtnerischer Nutzung oder Verstöße gegen die Vereinssatzung gehen der Kündigung voraus.
Wir sind sehr lange tolerant, aber auch unser Verein hat irgendwann "das Ende der Fahnenstange" erreicht.
Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug trotz mehrfacher Erinnerung und Mahnungen. Unser Zahlungsziel ist der 28.02. jeden Jahres und die Jahresforderungen werden zwischen Dezember und Januar versendet. Das heißt alle Pächter haben genügend Zeit, die Forderung zu zahlen bzw. sich um einen Ratenzahlungsvertrag zu kümmern. Sollte aber bis Anfang April keinerlei Reaktion der Pächter erfolgen, wird die Kündigung versendet.
Kündigung nach Abmahnungen wegen fehlender, gärtnerischer Nutzung oder Verstöße gegen die Vereinssatzung kommt, wenn der Pächter die Parzelle verkommen lässt, seinen Müll in der Parzelle lagert, mehrfach gegen die Satzung verstößt und/oder den Vereinsfrieden stört.
Bei beiden Arten der Kündigung ist die Vorgehensweise bereits im Schreiben aufgeführt: Unser Verein gibt dem Gekündigten Zeit, die Parzelle komplett zu beräumen und sämtliche Schlüssel bis zur Fristsetzung beim Vorstand persönlich abzugeben.
Unser Verein übernimmt nicht mehr die Beräumung der Parzelle, wir haben in unseren Pachtverträgen unter §18 "Besondere Vertragsabreden" eine Gebühr festgesetzt, um die Beräumung finanziell abzusichern. Unser Verein wird diese Gebühr dann einklagen.
Wir vom Vorstand lassen gern mit uns reden und helfen auch, aber es gibt Regeln, an die sich alle halten sollten.
Wo finde ich die Termine für die Arbeitseinsätze?
Regulär werden die Arbeitseinsätze im Dezember für das Folgejahr geplant und dementsprechend auch auf der Webseite veröffentlicht. In der Vereinsanlage werden diese, innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Jahres, mit der Jahresplanung (Arbeitseinsätze, Wasser anstellen, Sommerpause, Vereinsfest und Wasser abstellen) an unseren Schautafeln ausgehangen. Diese befinden sich bei allen Eingängen und im Schaukasten des Vereinsheims
Ist in der Gartenanlage Mittagsruhe?
Unser Verein handhabt es so, dass von Wasser anstellen bis Wasser abstellen eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr vorgesehen ist. Unsere Pächter achten auch darauf. In der Nebensaison, in der die Wasserversorgung nicht gewährleistet ist, ist die Mittagsruhe aufgehoben. Von der Mittagsruhe sind Fremdgewerke wie Baufirmen und Handwerker davon ausgenommen, da es auch ihre Arbeitszeit ist. Ein freundliches Wort mit den Nachbarn klärt aber sehr oft schon solche Belange.
Wie ist die Aufteilung in einem Schrebergarten?
In Schrebergärten ist laut Bundeskleingartengesetz eine 1/3-Regelung vorgegeben. Das heißt 1/3 Anbaufläche für den eigenen Verbrauch, 1/3 für Gartengestaltung, Zierpflanzen und Rasen und 1/3 Wege, Terrasse und Bebauung.
Versicherungen, welche sollte ich abschließen?
Jeder sollte eine private Haftpflichtversicherung haben, erst recht wenn man Kinder hat.
Heutzutage ist es nicht mehr selbstverständlich, die Beschädigung fremder Sachen anzugeben und auf den Geschädigten zuzugehen. Das gilt auch in Pachtgärten. Folien, nicht gesicherte Pavillons, Sonnenschirme oder Teile von den Gewächshäusern können durch starken Wind/Sturm in die anderen Parzellen transportiert werden und dort zu Schäden führen, abgesehen von den Schäden in der eigenen Parzelle. Auch Kinder können durch übermütiges Spielen in anderen Parzellen Schäden verursachen. Wir möchten alle darauf hinweisen, das die Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums oft Ärger mit sich bringt.
Wir empfehlen ebenso eine Gebäude oder eine erweiterte Hausratversicherung, in der die Gartenparzellen mit versichert wird.
Alternativ kann auch über den Kreisverband eine Versicherung abgeschlossen werden.
Wie viele Arbeitsstunden muss ich im Jahr für den Verein leisten?
Das ist von Verein zu Verein unterschiedlich, in unser Verein sind aktuell 6 Stunden im Jahr Pflicht. Es gibt aber Pächter, die wesentlich mehr Stunden leisten. Wer keine Lust oder Zeit hat, muss diese 6 Stunden dann mit der Jahresforderung finanziell ausgleichen.
Wann wird das Wasser angestellt?
Den genauen Termin zum Wasser-anstellen gibt der Vorstand mit der Jahresplanung bekannt. Von der Uhrzeit her ist es immer von 09:00 bis 12:00 Uhr. In dieser Zeit bitten wir alle Pächter anwesend zu sein, falls über den Jahreswechsel etwas kaputt gegangen ist. Dieser Termin ist ein Pflichttermin, falls jemand nicht kann, muss einen Vertreter schicken.
Wann wird das Wasser abgestellt?
Wie zum Wasser anstellen gibt der Vorstand das Datum über die Jahresplanung bekannt. Die Uhrzeit ist wie beim Wasser anstellen 09:00 bis 12:00 Uhr. Auch hier bitten wir alle Pächter anwesend zu sein, da auch der Stromzähler abgelesen wird. Auch dieser Termin ist Pflicht.
Was mache ich wenn das Wasser abgestellt wurde?
Über den Winter sollen die Leitungen offen sein, damit das Restwasser bei Frost sich auch ausdehnen kann. Die Wasseruhr kann entweder abgebaut oder sicher mit alten Tüchern und mit Folie umwickelt abgedeckt werden. Die Pächter sind verpflichtet, die Wasseruhr vor Frost zu schützen.
Die Kugelhähne sind nach dem Entlüften der Leitung wieder zu schließen.